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Abrechnungsgrundlage
Abrechnungsgrundlage
Das Honorar fuer die Uebersetzung wird auf der Basis von Zeilenpreisen oder als Pauschalpreis erhoben.
Der Zeilenpreis basiert auf 55 Anschlaegen/ Zeile einschließlich Leerzeichen und bezieht sich auf die angefertigte Uebersetzung.
Die Ermittlung des Zeilenpreises erfolgt über ein geeignetes Zaehlprogramm.
Die Hoehe des Zeilenpreises richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes.
Kostenvoranschlaege koennen erstellt und jederzeit telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail angefordert werden.
Ausschlaggebend für die Abrechnung ist jedoch der Umfang des uebersetzten Textes.